Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 4. August 2026
Anbieter und Vertragspartner ist Martin Watzlaw, NEXUS Communication (Geschäftsbezeichnung), IT Softwareentwickler und Berater, Gutenbergstr. 24, 61191 Rosbach vor der Höhe (nachfolgend „Anbieter"). Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE204671098. Weitere Angaben im Impressum. Vertragspartner ist der gewerbliche Kunde (nachfolgend „Kunde"). Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (B2B). Vertragssprache ist Deutsch.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung der internetbasierten Software besetzo zur Personal-, Schicht- und Einsatzplanung sowie zur Disposition (nachfolgend „Software" oder „Anwendung") als Software-as-a-Service (SaaS) zwischen dem Anbieter und dem Kunden.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Es richtet sich nicht an Verbraucher (§ 13 BGB). Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht daher nicht.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungen des Anbieters
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software zur Personal- und Einsatzplanung als Software-as-a-Service über das Internet zur Nutzung bereit (Mietmodell im Sinne der §§ 535 ff. BGB). Eine Überlassung des Quellcodes oder eine Installation beim Kunden erfolgt nicht.
(2) Der Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung bzw. dem gewählten Tarif, die dem Kunden vor Vertragsschluss zugänglich gemacht werden. Zusatzleistungen wie Schulungen, individuelle Einrichtung oder Datenmigration werden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung erbracht.
(3) Datenbank, Authentifizierung und primäre Datenspeicherung werden über Supabase in der Region Frankfurt am Main (eu-central-1) betrieben. Die Serverfunktionen der Anwendung werden bei Vercel primär in Frankfurt (fra1) ausgeführt. Die Auslieferung statischer Inhalte über ein globales Content-Delivery-Netz, technische Protokolle, Sicherungskopien, Supportzugriffe und eine Verarbeitung in Drittländern sind nicht ausgeschlossen. Näheres regeln die Datenschutzerklärung und der Auftragsverarbeitungsvertrag.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, die Software fortlaufend weiterzuentwickeln, zu aktualisieren und an den Stand der Technik anzupassen, soweit der vertraglich geschuldete Leistungsumfang dadurch nicht wesentlich eingeschränkt wird. Wesentliche, die Kernfunktionen einschränkende Änderungen wird der Anbieter dem Kunden mit angemessener Frist vorab ankündigen.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Software auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar.
(2) Mit Absenden des Registrierungs- bzw. Bestellformulars gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Nutzungsvertrags ab. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung durch den Anbieter (Freischaltung des Zugangs oder Auftragsbestätigung in Textform) zustande.
(3) Mit dem Vertragsschluss bestätigt der Kunde, den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zu schließen und damit als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und nicht als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB zu handeln. Ein Verbraucher-Widerrufsrecht besteht daher nicht.
§ 4 Verfügbarkeit und Service-Level
(1) Der Anbieter stellt die Software mit einer Verfügbarkeit von 98 % im Monatsmittel bereit. Maßgeblich ist die Verfügbarkeit am Übergabepunkt der vom Anbieter eingesetzten Systeme zum Internet (Grenze des Einflussbereichs des Anbieters).
(2) Bei der Ermittlung der Verfügbarkeit bleiben außer Betracht: geplante Wartungsfenster, die der Anbieter nach Möglichkeit in nutzungsarme Zeiten legt und vorab ankündigt, Ausfälle aufgrund höherer Gewalt sowie Störungen des Internets oder von Infrastruktur-Anbietern außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters (insbesondere Hosting- und Datenbank-Dienstleister) sowie Umstände, die der Kunde zu vertreten hat.
(3) Technische Störungen beseitigt der Anbieter unverzüglich im Rahmen der technischen Möglichkeiten.
§ 5 Einräumung von Nutzungsrechten
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Software im vertraglich vereinbarten Umfang (insbesondere Anzahl der Nutzer bzw. Mitarbeiter-Datensätze gemäß Tarif) bestimmungsgemäß über das Internet zu nutzen.
(2) Eine über die vertragsgemäße Nutzung hinausgehende Vervielfältigung, Bearbeitung, Dekompilierung oder Zugänglichmachung der Software gegenüber Dritten außerhalb des Konzerns des Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters.
§ 6 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
(1) Der Kunde benennt einen Administrator und hält seine Zugangsdaten geheim. Er sorgt dafür, dass nur berechtigte Personen Zugang erhalten, und gibt Zugangsdaten nicht an unberechtigte Dritte weiter.
(2) Der Kunde ist für die von ihm und seinen Nutzern eingegebenen Inhalte und Daten (insbesondere Personal- und Dispositionsdaten) allein verantwortlich. Er stellt sicher, dass er zur Verarbeitung dieser Daten berechtigt ist, insbesondere die datenschutzrechtlichen Anforderungen gegenüber seinen Beschäftigten und Dritten erfüllt, und dass die Inhalte frei von Rechten Dritter sind und nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
(3) Der Kunde ergreift keine Maßnahmen, welche die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit der vom Anbieter eingesetzten Systeme beeinträchtigen.
(4) Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der Software oder rechtswidrig eingegebenen Inhalten durch den Kunden beruhen.
§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Preisliste bzw. der gewählte Tarif. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Der Kunde wählt zwischen monatlicher und jährlicher Abrechnung. Die Vergütung ist für die jeweils gewählte Abrechnungsperiode im Voraus sofort fällig. Die Zahlung und der wiederkehrende Einzug erfolgen über Stripe mit den im Checkout angebotenen Zahlungsmethoden. Ein gesondertes Zahlungsziel oder Rechnungskauf wird nicht eingeräumt.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe geltend zu machen sowie nach Mahnung und erfolgloser Fristsetzung den Zugang zur Software zu sperren. Der Vergütungsanspruch bleibt unberührt.
§ 8 Vertragsdauer und Kündigung
(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht.
(2) Der Vertrag kann jederzeit ohne zusätzliche Kündigungsfrist zum Ende der laufenden, vom Kunden gewählten monatlichen oder jährlichen Abrechnungsperiode in Textform oder über die bereitgestellte Online-Kündigungsfunktion gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Kündigungen bedürfen mindestens der Textform.
(5) Nach Vertragsende stellt der Anbieter dem Kunden die vom Kunden eingegebenen Daten für einen Zeitraum von 30 Kalendertagen (Abruffenster) in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zum Export bereit; danach werden die Daten nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrags unwiderruflich gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Eine Wiederherstellung gelöschter Daten ist ausgeschlossen. Auf die Datensicherungsobliegenheit des Kunden nach § 10 Abs. 5 wird hingewiesen.
(6) Der Kunde kann die Beendigung des Vertrags und den Wechsel zu einem anderen Anbieter oder in eine eigene IT-Umgebung jederzeit mit einer Frist von höchstens zwei Monaten auslösen; nach Absatz 2 ist die Kündigung bereits zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode möglich. Für den Wechsel gilt ein Übergangszeitraum von höchstens 30 Kalendertagen ab dem vom Kunden benannten Wechseltermin. Der Anbieter unterstützt den Kunden beim Wechsel in zumutbarem Umfang, insbesondere durch die Bereitstellung der vom Kunden eingegebenen Daten nach Absatz 5. Entgelte für die Kündigung, den Wechsel oder den Datenexport werden nicht erhoben.
§ 9 Mängelhaftung (Gewährleistung)
(1) Der Anbieter gewährleistet die Funktionsfähigkeit der Software entsprechend der Leistungsbeschreibung. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB wird ausgeschlossen.
(2) Mängel sind dem Anbieter unverzüglich anzuzeigen. Der Anbieter beseitigt Mängel innerhalb angemessener Frist.
§ 10 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Bei leicht fahrlässig verursachten Schäden ist die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen; dies gilt nicht, soweit der Anbieter nach Absatz 1 unbeschränkt haftet.
(4) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, seine in der Software gespeicherten Daten regelmäßig, mindestens jedoch vor wesentlichen Änderungen, mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns über die bereitgestellten Exportfunktionen zu sichern. Die Haftung des Anbieters für den Verlust von Daten ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre; die Haftung nach Absatz 1 bleibt unberührt.
§ 11 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (insbesondere Beschäftigten- und Dispositionsdaten), ist der Kunde Verantwortlicher und der Anbieter Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO.
(2) Die Parteien schließen hierzu vor Beginn der Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO, der Bestandteil dieses Vertrags ist und diesen AGB im Fall von Widersprüchen hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten vorgeht. Der Anbieter trifft die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen und dokumentiert diese.
(3) Für die Verarbeitung der Daten des Kunden als Vertragspartner (Bestands-, Vertrags- und Abrechnungsdaten) gilt die Datenschutzerklärung des Anbieters.
§ 12 Geheimhaltung
Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln.
§ 13 Änderungen der AGB
(1) Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit hierfür ein triftiger Grund besteht, insbesondere eine Änderung der Gesetzeslage oder der Rechtsprechung, geänderte Sicherheitsanforderungen, Änderungen bei den eingesetzten Drittanbietern oder die Einführung neuer Funktionen, die den vertraglich geschuldeten Leistungsumfang nicht zum Nachteil des Kunden verändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Folge wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Widerspricht der Kunde, hat jede Partei ein Sonderkündigungsrecht.
(2) Änderungen, die den vertraglich geschuldeten Leistungsumfang zum Nachteil des Kunden einschränken, sowie Preiserhöhungen werden nicht über die Zustimmungsfiktion nach Absatz 1 eingeführt; sie bedürfen der Zustimmung des Kunden.
(3) Preisänderungen kündigt der Anbieter mindestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden in Textform an. Im Fall einer Preiserhöhung kann der Kunde den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen (Sonderkündigungsrecht); hierauf wird in der Ankündigung hingewiesen.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist - soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist - der Sitz des Anbieters.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.